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(3) Das Verantwortete

Für was Verantwortung übernommen werden kann, ist bereits verschiedentlich angeklungen. Zu verantworten sind in der Regel Risiken, Entscheidungen und allgemein Sachverhalte, insofern sie in den Machtbereich des Trägers der Verantwortung fallen. Insbesondere kann Verantwortung auch für Unterlassungen getragen werden. Wesentlich ist, dass das zu Verantwortende vermeidbar war. Die allgemeinste Form des Verantworteten scheint also die der Entscheidung zu sein. Mit einer Entscheidung legt sich ein denkender Mensch darauf fest, etwas zu tun oder zu unterlassen, so weit dies in seiner Macht steht.
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