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zwischen einem
menschlichen Geist im engeren Sinne und dem
unsterblichen Geist, der ohne den Körper weiterbesteht. Im
engeren Sinne menschlich wäre der Geist, sofern er
Sinneswahrnehmungen, Gefühle und Körperempfindungen
hat. Dass es in der oben zitierten Stelle

heißt, nur die menschliche Seele
könne Wahrnehmungen haben, bedeutet dann noch nicht, dass das
ego der zweiten Meditation ein menschliches ist -- es ist ja
noch nicht gezeigt, dass die unsterbliche Seele auch stets
Sinneswahrnehmungen haben kann. Wenn das
ego der zweiten
Meditation im Wesentlichen der
unsterbliche Teil des Menschen
ist, so widerspricht dem nicht die Annahme, das Wahrnehmen höre
notwendig mit dem Tod des Menschen auf. Als menschlicher Geist im
engeren Sinne kann das
ego nach dem Tod nicht fortbestehen, da
der Tod in der Trennung des Geistes vom Körper besteht. Der Tod
eines Menschen besteht dann genauer in Dreierlei:
- Der Geist
bzw. das ego löst sich vom Körper und kann weiter
bestehen.
- Der Körper verliert seine charakteristische Form,
besteht aber als Materie ebenfalls weiter.
- Die Verbindung zwischen
Geist und Körper endet und damit auch alle sinnlichen
Wahrnehmungen, willentlichen Bewegungen der körperlichen Organe
und Bilder der körperlichen Einbildungskraft.
Sofern eine
spezifisch
menschliche Psyche zur sinnlichen Wahrnehmung
erforderlich ist, wäre sie, als menschliche, mit dem Tod des
Menschen überflüssig. Es geht in der zweiten Meditation aber
offenbar um das, was nach dem Tod weiterbesteht.
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